Wildschäden - Wer war's und warum?
Meist ist Wild schüchtern und ein Meister im Verstecken. Wenn Wanderer durch die Flur streifen und ein süsses Rehkitz oder eine Wildschweinfamilie entdecken, sind sie häufig hin und weg.
Meist ist Wild schüchtern und ein Meister im Verstecken. Wenn Wanderer durch die Flur streifen und ein süsses Rehkitz oder eine Wildschweinfamilie entdecken, sind sie häufig hin und weg. Jedoch sind Wildtiere nicht nur niedliche Waldtiere. Wild kann in der Land- und Forstwirtschaft erhebliche Schäden verursachen. Wenn Schwarzwild die Äcker heimsucht, ist Ärger unausweichlich. Wildschäden sind teuer, unerfreulich und führen oftmals zu Auseinandersetzungen.
Wildschaden — Wild kennt keine Grenzen
Kurz und knapp gesagt ist der Wildschaden, ein Schaden, der durch Wildtiere verursacht wird. Gleich ob im Wald, auf dem Feld oder auf Grundstücken. Während im Wald häufig Rot- und Damwild aktiv ist, werden Äcker gerne vom Schwarzwild heimgesucht. Die häufigsten Ursachen sind eine zu hohe Wilddichte und ein zu geringes Äsungsangebot. Schadensersatzpflichtig ist die zuständige Eidgenossenschaft. Ausserdem wird der Jagdpächter der betreffenden Jagd für die vom Wild verursachten Schäden verantwortlich gemacht.
Die häufigsten Schäden sind:
- Schädigung noch nicht eingebrachter Feldfrüchte
- Schädigung von feldfrüchten im Zustand zwischen Saat und Ernte
- Schäden durch Unterwühlen des Waldbodens (Wildkaninchen)
- Schäden durch Ausscharren vom Samen und Pflanzen
- Schälschäden (Rotwild) - Folgen sind Krankheitsanfälligkeit und Fäulnis
- Fegeschäden durch Verfegen des Bastgeweihs - bevorzugt Douglasien, Kiefern, Fichten
- Verbissschäden an jungen Waldbäumen
- Wühlschäden durch Schwarzwild
- Zaunschäden durch Durchbrechen von Schwarzwild
Vorgehen bei Wildschäden — Wild ausser Rand und Band
Wenn Wild in zu hoher Zahl auftritt, können sie immensen Schaden in Wald und Flur verursachen. Ein zu hohes Aufkommen an Wild führt zur Verarmung des Baumbewuchses, da Baumarten wie Tanne, Eiche und Esche stark verbissen und geschädigt werden. Aufgepasst!: Verbissschäden können auch durch Hase, Maus oder Eichhörnchen entstehen. In der Landwirtschaft ist es meist das Schwarzwild, welches sich an der Ernte gütlich tut.
Meist werden als erstes Jagdpächter und der geschädigte Landwirt über den Wildschaden informiert. Dies ist jedoch nicht der offizielle Weg. Ist der Schaden angerichtet, muss der Wildschaden bei der jeweiligen Behörde gemeldet werden. Dann erst wird der Wildschaden über die ausgehandelten Jagdpachtverträge geregelt. Merke!: Bei Schäden durch Gehegewild haftet der Eigentümer.
Um ein offizielles Verfahren zur Regulierung einzuleiten, muss der Schaden der Gemeinde gemeldet werden, in der sich die geschädigte Fläche befindet. Wichtig ist auch, den Jagdpachtvertrag einzusehen, indem Regelungen zum Wildschadensanspruch festgehalten sind.
Achtung!: Beim Wildschaden sind Meldefristen einzuhalten. Werden diese versäumt, kann ein Anspruch auf Regulierung des Wildschadens entfallen. Folgeschäden sind ebenfalls unverzüglich nachzumelden. Daneben ist ein gemeinsamer, kurzfristiger Besichtigungstermin aller Beteiligten an der Fläche unerlässlich. Dabei wird der Schaden ermittelt, aufgenommen und protokolliert.
Vermeidung von Wildschäden — gemeinsam an einem Strang ziehen
Um Wildschäden in Forst- und Landwirtschaft zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren, sollten Jäger und Landwirt eine gemeinsame Linie verfolgen. Es gibt Flächen, die dafür bekannt sind, dass Wild regelmässig in Erscheinung tritt und einen Wildschaden verursacht. Hier sollte bereits im Vorfeld eine Schadensminimierung veranlasst werden. Ideal sind Umzäunungen kombiniert mit einer gut angelegten Bejagungsschneise oder das Aufstellen eines Hochsitzes.
Folgende Möglichkeiten der Wildschadenvermeidung stehen zur Verfügung:
- Überwachung und Regulierung der Wilddichte
- Schaffung anderer Nahrungsangebote (Notzeitfütterung,Verbissgehölze, Wildäcker)
- Schutz der Waldfläche und laufende Kontrolle
- Einzelbaumschutz (Klebebänder und Drahtvorrichtungen)
- Umzäunung gefährdeter Flächen
Um Wildschäden im Vorfeld zu minimieren oder zu vermeiden, sollten sich Jäger und Landwirt gut verständigen. Es muss rechtzeitig etwa über Jagdtermine und -strategien, Bejagungsschneisen, Ansitze sowie über Hege und Pflege geredet werden.
Wildschadenregulierung in der Schweiz
Ein Wildschaden ist für Eigentümer und Pächter ein gewichtiges Problem. Die Kardinalfrage lautet: Bezahlen oder nicht? Nicht jeder von Wildtieren verursachter Schaden ist wildschadensersatzpflichtig!
Bei einem Wildschaden treffen in der Schweiz die einzelnen Kantone erforderliche Schritte zu deren Verhütung. Dabei können sie auch gegen geschützte jagdbare Tiere, sollten diese allzu hohen Schaden anrichten, entsprechende Massnahmen anordnen. Die einzelnen Kantone bestimmen ferner, welche Selbsthilfeinitiativen gegen jagdbare Tiere rechtens sind. Wenn geschützte Tierarten einen zu hohen Bestand aufweisen, sodass Schäden und Gefährdungen entstehen, können die Kantone mit Zustimmung des Departments Schritte zur Dezimierung einleiten.
Wildschaden-Entschädigung
Richten jagdbare Tiere Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren an, muss dies wiedergutgemacht werden. Die Kantone haften für Schäden an Wald, Landwirtschaft, Nutztieren oder Infrastrukturanlagen, die durch geschützte Wildtierarten (lt. Bundesgesetz über die Jagd) auch Rotwild, Schwarzwild, Dachse, Krähen, Gämsen und durch kantonal geschützte Tierarten entstehen. Bei Wildschäden von Hirsch, Wildschwein und Dachs müssen sich die Jagdgesellschaften mit 15 % beteiligen. Wenn der Kanton haftet, müssen die Schäden den Wildschadenexperten und den betroffenen Jagdgesellschaften gemeldet werden.
Unter die Entschädigungen fallen keine Bagatellschäden. Die Aufwendungen für die Verhütung von Wildschäden können bei einer Erstattung berücksichtigt werden. Bund und Kantone beteiligen sich an der Abgeltung von Schäden durch geschützter Tierarten.
Fazit zur Wildschadenverhütung in Stichpunkten
- Wildschadenverhinderung durch gute Kommunikation
- Vorkehrung durch Regulierung der Wildbestände
- Stetige Kontrollen
- Wildruhezonen einrichten
- Schutz durch Zäune und Einzelschutzmassnahmen
- Alternative Nahrungsquellen und Ablenkfütterung
- Wiederherstellen des Biorhythmus