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Neue Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit in der Schweiz

von Hauptner-Jagd
Neue Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit in der Schweiz

Da das kantonale Jagdgesetz aus dem Jahr 1929 inzwischen überholt ist, erfolgte eine Anpassung an heutige Verhältnisse.

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Da das kantonale Jagdgesetz aus dem Jahr 1929 inzwischen überholt ist, erfolgte eine Anpassung an heutige Verhältnisse. Dazu gehört auch die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit. Die Gesetzesänderung verschärft künftig den Schutz der Wildtiere im Kanton Zürich. Zu den Neuerungen, die die Bevölkerung betreffen, gehört neben einem Fütterungsverbot von Wildtieren auch die Leinenpflicht im Frühling direkt im Wald und bis zu einer Entfernung von 50 Metern ausserhalb des bewaldeten Gebiets. Die Inkraftsetzung des Gesetzes ist durch den Regierungsrat beschlossen und es existiert bereits die dazugehörige Verordnung. Das Gesetz trat Anfang 2023 in Kraft. Die Leinenpflicht gilt vom 1. April bis zum 31. Juli allgemein für jeden Hund.


Anpassung an geänderte Verhältnisse

Ein modernerer Arten- und Lebensraumschutz stand im Fokus der aktuellen Gesetzesänderung. Ab diesem Jahr ist es streng verboten, Hunde in Waldnähe während der Setz- und Brutzeit von der Leine zu lassen, um eine Störung der Wildtiere zu vermeiden. Notwendig wurde das Gesetz letztendlich auch aufgrund des geänderten Freizeitverhaltens und der Tatsache, dass in der Schweiz immer mehr Hunde in Privathand leben und sich dementsprechend viele Spaziergänger mit ihren Vierbeinern in der Natur vergnügen. Konflikte mit den Jagdausübenden und Wildhütern sind deshalb vielerorts an der Tagesordnung. Zudem hat sich die Lebenssituation vieler Wildtiere stark gewandelt. Die Bestände etlicher Arten, beispielsweise des Feldhasens, aber auch zahlreicher Bodenbrüter, sind rückläufig. Das neue Jagdgesetz trägt mit der Einführung der Leinenpflicht dieser Tatsache Rechnung und möchte zusätzliche Einbussen durch stöbernde und wildernde Hunde vermeiden. Das neue Jagdgesetz stellt den Schutz der Wildtiere sicher und verbessert ihn deutlich, denn im Frühling reagiert die Fauna am sensibelsten auf äussere Einflüsse. So sind zum Beispiel trächtige Ricken nur eingeschränkt fluchtfähig und ihr ruhig im Gras verharrender Nachwuchs ist den Hunden später schutzlos ausgeliefert. Berührt der Hund das Kitz, dann nimmt es die Mutter aufgrund des Fremdgeruchs oft nicht mehr an und es geht elend zugrunde. Fatal ist auch das Aufschrecken brütender Vögel. Ausserdem fallen immer wieder junge Feldhasen wildernden Hunden zum Opfer. Viele Naturfreunde und Jäger plädieren deshalb schon lange für eine Leinenpflicht im Frühjahr. Bislang gab es im Kanton Zürich noch keine solche Regelung.


Ein umstrittenes Jagdgesetz

Die neue Leinenpflicht hat nicht nur Freunde. Der Kantonsrat diskutierte über dieses Thema bereits seit mehreren Jahren. Die Befürworter des Gesetzes merkten an, dass im Kanton Zürich freilaufende Hunde jedes Jahr über einhundert Rehe rissen. Viele dieser Tiere waren nur verletzt und verendeten qualvoll. Das frustrierte zahlreiche Wildhüter und Jäger, denn sie mussten diesem Zustand tatenlos zusehen. Aktiv zu werden, war schwierig, denn der blosse Verdacht gegen einen bestimmten Hund reichte nicht aus, um gegen den Halter vorzugehen. Einen wildernden Hund auf frischer Tat zu ertappen, ist nach wie vor sehr schwierig. Die Leinenpflicht trägt dazu bei, derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, denn ein Hund, der mit seinem Halter auf einem befestigten Weg an der Leine läuft, reisst keine Wildtiere und scheucht sie auch nicht auf.


Gleiches Jagdrecht für alle Kantone

Ausserdem beseitigt das neue Jagdgesetz noch ein ganz anderes Problem. In den Nachbarkantonen Schaffhausen und Aargau gibt es bereits eine allgemeine Leinenpflicht im Frühling während der Setz- und Brutzeit der Wildtiere. Das führte in der Vergangenheit zu einem regelrechten Hundetourismus. Die Tierhalter wichen mit ihren Hunden in den Nachbarkanton aus und liessen sie in der Zürcher Flur frei laufen. Vor allem die Grenzgebiete waren stark betroffen.


Gegenwind bekam der Gesetzesentwurf von Seiten vieler Hundehalter, die liebend gerne auf eine kantonale Regel verzichtet hätten. Sie wiesen darauf hin, dass die Zürcher Gemeinden ohnehin im Bedarfsfall eine Leinenpflicht erlassen könnten und eine Regelung, die den gesamten Kanton betrifft, deshalb überflüssig sei. So gab es beispielsweise in der grenznah gelegenen Gemeinde Otelfingen bereits eine solche Leinenpflicht.


Leinenpflicht nicht die einzige Änderung

Die Leinenpflicht ist nicht die einzige Änderung im neuen Jagdgesetz. Eine weitere Regel betrifft die Wildtierfütterung. Selbst in harten Wintern ist es nun nicht mehr gestattet, Wildtiere mit Nahrung zu versorgen. Sinn und Zweck ist die Eindämmung der potenziellen Krankheitsübertragung, wenn viele Wildtiere ein und dieselbe Futterstelle aufsuchen. Auch führt die unnatürliche Wildfütterung zu einer Veränderung im Sozialverhalten. Während das Füttern von verwilderten Haustauben, Füchsen und Greifvögeln verboten ist, bleibt das Verfüttern von Kleinmengen an Singvögel weiterhin erlaubt. Diese Ausnahme betrifft auch Eichhörnchen und Wasservögel.


Ausserdem betrifft das neue Jagdgesetz das Errichten von Stacheldrahtzäunen. Auf offener Flur und im Wald sind diese nicht mehr gestattet. Auch diese Massnahme dient dem Schutz der Fauna, denn Jahr für Jahr verenden zahlreiche Wildtiere qualvoll, weil sie sich in den Zäunen verfangen. Derzeit gibt es für Stacheldraht eine dreijährige Übergangsfrist.


Fazit

Das neue Jagdrecht basiert auf einem zeitgemässen Konzept und bringt den Schutz der Wildtiere weiter voran. Es ist mit zusätzlichen Verpflichtungen für Jäger, Landwirte und die Bevölkerung verbunden und trägt dazu bei, die heimische Fauna und mit ihr viele bedrohte Arten zu schützen und zu bewahren. Vor allem für Hundehalter im Kanton Zürich ergeben sich signifikante Einschnitte, denn während der Setz- und Brutzeit im Frühling herrscht zukünftig eine strenge Leinenpflicht in Wald und Flur. Damit möchte der Gesetzgeber Risse durch wildernde Hunde vermeiden, die in den vergangenen Jahren einer grossen Anzahl Wildtiere unnötig das Leben kosteten. Auch die Störung bodenbrütender Vögel durch Hunde wird durch die Massnahmen auf ein Minimum reduziert. Kurzum, es handelt sich um eine Neuregelung im Sinne der Schweizer Wildtierwelt. Wichtig ist nun die erfolgreiche Umsetzung der Beschlüsse.