Erste Hilfe am Jagdhund: Weiterführende Massnahmen und mögliche Wiederbelebungsmassnahmen
Selbstschutz für Mensch und Tier – Grundlegende Hilfe bei der Ersten Hilfe für den Jagdhund
Wer in die unschöne Situation kommt, seinem Hund während der Jagd oder der Arbeit im Revier Erste Hilfe leisten zu müssen, sollte trotz aller Eile und trotz aller Sorge um den geliebten Hund auch an sich selbst und den Eigenschutz denken. Tieren geht es unter Schmerzen und Angst wie uns Menschen: Sie reagieren nicht wie gewohnt und können auch gegenüber einer vertrauten Person erst mal aggressiv sein. Das ist zwar keine böse Absicht, ändert aber nichts an den Folgen und so empfiehlt sich hier immer das Anlegen einer sogenannten Maulschlinge, sofern die Verletzungsmuster das zulassen. Sind die Verletzungen zu schwer und betreffen den Kopfbereich des Tieres oder beeinträchtigen die Kreislauffunktionen wie beispielsweise die Atmung, so muss ohnehin ein Tierarzt ins Revier gerufen werden. Infos zur Maulschlinge geben wir in den vorangegangenen Textteilen.
Immer mit dabei – Die Notfallapotheke für den Jagdhund
Um an einem Jagdtag oder während der Arbeit im Revier sofort auf kleinere oder auch grössere Unfälle oder sonstige Verletzungen reagieren und wirksam sowie sinnvoll Erste Hilfe leisten zu können, darf die Jagdhund-Notfallapotheke auf gar keinen Fall fehlen. Wie bereits in den vorangegangenen Textteilen angesprochen, darf gerade bei einem Ausflug zur Jagd nicht an eben dieser Apotheke gespart werden, denn unter Umständen kann sie dem Hund das Leben retten. Was genau in eine solche Jagdhund-Notfallapotheke gehört, haben wir bereits in einem vorangegangenen Textteil beschrieben. Grundsätzlich ist sie aber das A und O einer jeden Jagdhundausrüstung.
Welche Wiederbelebungsmassnahmen können ergriffen werden?
In Hinblick auf die Wiederbelebungsmassnahmen gilt auch beim Jagdhund – übrigens ähnlich wie beim Menschen selbst ebenfalls – die sogenannte ABC-Regel. Diese besagt, dass in eben dieser Reihenfolge zuerst die Atmung, dann der Bewusstseinszustand und zuletzt die Kreislaufsituation zu überprüfen sind.
Die Überprüfung und bzw. oder Stabilisierung der Kreislauffunktion umfasst dann – übrigens auch hier wieder ebenfalls wie beim Menschen – die Erhaltung bzw. die Sicherung der Atmung, eventuelle Wiederbelebungsmassnahmen, wenn der Hund mindestens oder sogar mehr als 60 Sekunden nicht selbstständig atmet, die Tätigkeit des Herzens aber fühlbar ist, und die eigentliche Sicherung des Kreislaufes.
Gerade in Hinblick auf die letzten Aspekte sind viele Hundehalter oftmals sehr vorsichtig, denn eine Herzmassage beim Tier, noch dazu bei einem Tier, das man liebt, ist immer noch eine andere Geschichte als beim Menschen. Trotzdem kann sie das Leben des Tieres retten und sollte durchgeführt werden, bevor der Tierarzt eintrifft und zwar – wenn es sein muss – bis zu dessen eintreffen. Es lohnt sich daher, sich bereits im Vorfeld von einem Tierarzt zeigen zu lassen, wo und wie diese Massage durchgeführt werden kann, falls dem Hund bei der Jagd einmal etwas passieren sollte. Das dann für den Notfall der Tierarzt anzurufen ist, versteht sich von selbst, soll aber der Vollständigkeit wegen trotzdem erwähnt werden.
Welche weiteren – gezielten – Massnahmen und Untersuchungen können nötig sein und wie werden sie durchgeführt?
Neben den oben genannten Massnahmen können aber im Rahmen der Ersten Hilfe für den Hund bei der Jagd oder der Arbeit im Revier durchaus noch weitere Massnahmen und Untersuchungen wichtig sein, wenn es zu einer Verletzung oder zu einem Unfall gekommen ist. In diesem Fall kommt es immer darauf an, welcher Art die Verletzung ist und welcher Körperteil bzw. welche Körperregion betroffen ist. So unterscheidet man in der Behandlung natürlich nach:
- Verletzungen an den Augen oder den Augen selbst
- Verletzungen an oder in den Ohren
- Verletzungen an oder in der Nase
- Verletzungen am oder im Maul
- Verletzungen des Brustkorbes
- Verletzungen des Bauchbereiches
- Verletzungen der Gliedmassen oder der Pfoten
- Verletzungen der Haut ganz generell.
Darüber hinaus ist auch die Wundreinigung elementar wichtig, denn sie kann dazu beitragen, dass sich keine Entzündungen und Folgeerkrankungen entwickeln und der Heilungsprozess massgeblich verkürzt wird. Ebenfalls wichtig sind zudem diverse Verbandstechniken, die sich Jagdanfänger, die ihren Hund erst neu als Familienmitglied erhalten haben, in einer ruhigen Minute von ihrem Tierarzt zeigen und erklären lassen können. Oftmals besteht dann auch die Möglichkeit, zu einem vereinbarten Termin diese Verbände zu üben, sodass im Ernstfall wenigstens an dieser Stelle bereits schon aktiv vorgearbeitet werden kann, bevor der Tierarzt im Revier eintrifft. Das Kopf-, Bauch- und Brustverletzungen unbedingt in die Hände eines Arztes oder einer Ärztin gehören, wird hier nur der Vollständigkeit wegen erwähnt und sollte eigentlich klar sein.
Fazit
Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass sich die Erste Hilfe für den Jagdhund aus verschiedenen Aspekten zusammensetzt, die dem Jäger oder der Jägerin unbedingt bekannt sein sollten. Darüber hinaus spielen zudem der Selbstschutz sowie die Ausstattung der Notfallapotheke eine grosse Rolle.
Somit setzt sich die Erste Hilfe für den Hund während der Jagd und auch während der Arbeit im Revier aus folgenden Punkten zusammen:
- Selbstschutz für Tier und Mensch
- Die Zusammenstellung der Notfallapotheke für den Hund
- der Transport und die Lagerung verletzter Hunde
- medizinische Normwerte des Jagdhundes und ihre jeweiligen Normbereiche sowie die Bedeutung der Abweichung
- die allgemeine Unfallverhütung und wie sie aktiv unterstützt werden kann
- die Reaktion und die Arbeit des Helfers im Notfall
- Sofortmassnahmen, die ergriffen werden können und ihre Anwendung sowie Ausführung
- mögliche Wiederbelebungsmassnahmen und wie sie am Hund ergriffen werden können
- diverse weitere Massnahmen und die zugehörigen Untersuchungen und ihre jeweilige Durchführung.
Darüber hinaus kann es oftmals sinnvoll sein, den Tierarzt ins Revier zu rufen. Hier sollte man sich nicht scheuen, dies auch zu tun und bei Verweigerung des Veterinärs, sofern diese erfolgen sollte, die Praxis zu wechseln.