Die Jagdsysteme in der Schweiz
Die Schweiz kennt grundsätzlich zwei Jagdsysteme: Die Revierjagd und die Patentjagd. Welches der beiden Jagdsysteme zur Anwendung kommt, ist abhängig vom Kanton. In den deutschsprachigen Kantonen im Mittelland überwiegt die Revierjagd. In den alpinen Kantonen sowie jenen Kantonen, in denen eine lateinische Sprache gesprochen wird, ist die Jagd als Patentjagd organisiert.
Gemeinsam ist den beiden Jagdsystemen, dass Personen, die jagen wollen, eine Jagdberechtigung des Kantons benötigen. Die Jagd und die Berechtigung dazu hat in der Schweiz keinen Zusammenhang mit dem Grundbesitz, wie dies in anderen Staaten oft der Fall ist. Vielmehr muss für eine Jagdberechtigung eine entsprechende Jagdausbildung absolviert werden.
Gründe für die Jagd
Warum ist Jagd überhaupt nötig? In der Jagd liegt die Verantwortung für die Hege und Pflege der Natur und der Wildtiere. Um ein gesundes Gleichgewicht zu schaffen, müssen die Kantone dafür sorgen, dass die Wildbestände entsprechend reguliert werden. Nur so kann eine natürliche Verjüngung des Waldes stattfinden und die Tiere richten nicht zu grosse Schäden in den Kulturen der Landwirtschaft an. Die Regulierung dieser Wildtierbestände geschieht in den meisten Fällen durch Jäger, die die Tiere bejagen. Die Kantone haben die Jagd als Revierjagd oder als Patentjagd organisiert. Doch was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Jagdsystemen?
Quelle: Jagdstatistik
Patentjagd in den alpinen und lateinisch-sprachigen Kantonen
Bei Kantonen mit Patentjagd dürfen die berechtigten Jäger im ganzen Kantonsgebiet ausser in den Jagdbanngebieten jagen. Dazu müssen die Jäger zur Jagd berechtigt sein und beim Kanton ein Patent lösen. Durch das Patent erhalten die Jäger das Recht, bestimmte Tiere und je nach Tierart eine bestimmte Anzahl Tiere zu erlegen.
Kantone mit Patentjagd sind Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Waadt und Wallis.
In den einzelnen Kantonen mit Patentjagd können verschiedene Patente gelöst werden. Die Preise für diese Patente sind je nach Kanton und je nach gewünschter Tierart und Anzahl Tiere, die ein Jäger erlegen will, unterschiedlich. Die Gebühren sind für Personen, die ihren Wohnsitz nicht im entsprechenden Kanton haben, oft viel höher. So müssen Personen, die nicht im Kanton Bern wohnen, für ein Jagdpatent im Kanton Bern das Dreifache und einen höheren Hegebeitrag entrichten. Im Kanton Schwyz bezahlen Personen ohne Wohnsitz im Kanton vier Mal mehr als im Kanton wohnhafte Jäger.
Revierjagd in den deutschsprachigen Kantonen im Mittelland
In den Kantonen mit Revierjagd verpachten die Gemeinden das Jagdrecht an Jagdgesellschaften für eine bestimmte Anzahl Jahre. Nach der Jagdsaison melden die Jäger dem Kanton, welche Tiere und wie viele dieser Tiere erlegt wurden. Die Jagdgesellschaften sind in ihrem gepachteten Jagdgebiet für die Wildhege zuständig. Sie entrichten der öffentlichen Hand einen Pachtzins, der auch von der Anzahl Abschüsse abhängig ist.
In den einzelnen Jagdrevieren dürfen nur die Pächter und von diesem Pächter eingeladene Personen jagen. Meist sind es die Mitglieder der Jagdgesellschaften. Diese Personen benötigen aber nicht nur vom Pächter, sondern auch vom entsprechenden Kanton eine Jagdberechtigung. Bei der Erteilung dieser kantonalen Jagdberechtigung gibt es unterschiedlich hohe Gebühren, je nachdem ob ein Jäger im jeweiligen Kanton wohnhaft ist oder nicht.
Die Jagd ist in den Kantonen Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau sowie Zürich als Revierjagd organisiert.
Ausnahme Kanton Genf: Regiejagd
Ein Kanton fehlt bei der Aufzählung der Patent- und Revierjagdkantone. Es ist der Kanton Genf. Dies aus gutem Grund: Im Kanton Genf gibt es die Regiejagd. Das bedeutet, Privatpersonen dürfen auf dem Kantonsgebiet von Genf nicht jagen. Alle notwendigen, jagdlichen Massnahmen üben die Wildhüter aus. Da diese als Kantonsangestellte, wenn nötig, die Tiere erlegen und so die Wildtierbestände regulieren, wird diese Art der Jagd auch Staatsjagd genannt.
Gesetze und Vorschriften
Die Jagdgesetze und Vorschriften unterscheiden sich von Kanton zu Kanton teils erheblich. Wer sich für die Jagd in einem bestimmten Kanton interessiert und dazu Fragen hat, ein Jagdpatent lösen oder eine Jagdberechtigung beantragen will, sollte die Internetseiten des zuständigen, kantonalen Amtes konsultieren oder sich direkt mit der entsprechenden Behörde in Verbindung setzen.